erste Version zwischen dem 01.05.2000 und dem 07.06.2000
letzte Überarbeitung: 6/06

V80.

Grundgesetz: Demokratie - Volksherrschaft nicht nur durch Wahlen

Wir leben in einem Staat, der den Anspruch hat, eine Demokratie zu sein.

Artikel 20 des Grundgesetzes:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Kommentar: Formal hält die Regierung in unserem Land sich an die Gesetze, die man bei der Gründung unseres Staates für notwendig hielt, damit eine Demokratie entsteht. Das Wort Demokratie bedeutet, wörtlich übersetzt, Volksherrschaft - Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Demokratie heißt nicht alle vier Jahre einmal zur Wahlurne pilgern, sondern es bedeutet, daß das Volk als Volk tatsächlich das Recht und die Möglichkeit hat seinen Willen durchzusetzen. Nach dem Grundgesetz nicht nur durch Wahlen! Das Recht besteht, doch an der Möglichkeit haperts...

6/06

Besonders erschreckend finde ich immer wieder die Reaktion von Politikern, wenn das Volk seinen Willen kundtut. Wann immer das geschieht, sind sie regelrecht empört über die Störung. Und wenn auch noch eine neue Partei ins Parlament gewählt wird, dauert es ein paar Jahre, bis sie als "echte" Partei akzeptiert wird, wie man das beispielsweise bei den "Grnen" sehen konnte, aber auch in der Gemeindepolitik immer wieder beobachten kann.

Kersti

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Ein Text von Kersti Nebelsiek, Alte Wilhelmshäuser Str. 5, 34376 Immenhausen - Holzhausen, Tel.: 05673/1615, https://www.kersti.de/, Kersti_@gmx.de
Da ich es leider nie schaffe, alle Mails zu beantworten, schon mal im voraus vielen Dank für all die netten Mails, die ich von Lesern immer bekomme.