erste Version zwischen dem 01.05.2000 und dem 07.06.2000
letzte Überarbeitung: 6/06

V81.

Grundgesetz: Menschenwürde, Gesundheit, Freiheit   und   Demonstrationen gegen Atomkraftwerke

Artikel 1:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Artikel 2:
(2)Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Kommentar: Demonstranten, die die sofortige Abschaltung aller Atomkraftwerke fordern, da sie eine Gefahr für die Gesundheit der Anwohner darstellen und das nicht nur bei Unfällen, berufen sich damit auf ein Grundrecht!

Im Falle eines GAU (Größter Anzunehmender Unfall in Kernkraftwerken) werden die Bewohner der Orte, die weniger als 30 km vom jeweiligen Reaktor entfernt sind, nicht etwa evakuiert, sondern Bundeswehr und Polizei erhalten den Befehl, die dort wohnenden Menschen am Verlassen dieser Zone zu hindern. Diese Regelung ist nicht nur unmenschlich, sie ist auch unsinnig. Die relativ wenigen Menschen, die aus solchen verseuchten Gebieten fliehen, können bei weitem nicht so viel radioaktive Belastung für die Umgegend darstellen, wie es die vielen Soldaten täten, die diese Menschen an der Flucht hindern sollen.

Irgendwann einmal wurde eine Studie erstellt, in der die Sicherheit von Atomkraftwerken untersucht wurde. Das war selbstverständlich notwendig und vernünftig. Allerdings war das Ergebnis nicht sehr zuverlässig: Da zum damaligen Zeitpunkt viele Riesiken nicht zuverlässig abschätzbar waren, wurden dabei teilweise Umfrageergebnisse bei einschlägigen Wissenschaftlern zur Grundlage der Berechnung genommen. Hinzu kam, daß sie nicht alle möglichen Unfälle untersuchte, sondern die schlimmsten möglichen Unfälle als so unwahrscheinlich ausklammerte, daß man nicht über sie nachdenken muß. Den größten in der Studie berücksichtigten Unfall nannte man: GAU (Größter Anzunehmender Unfall). Der Unfall in Tschermobyl war gravierender als der Unfall, den hiesige Wissenschaftler als GAU bezeichnen - daher ist die bezeichnung Super-GAU durchaus logisch. Die Bezeichnung GAU dagegen ist im Grunde eine Unverschämtheit: Mit welchem Recht beschließen Wissenschaftler, welche Unfälle man anzunehmen oder für möglich zu halten hat und welche nicht? Besonders weil ja alles, was noch schlimmer ist als der GAU, Gebiete von der Gr”že der Bundesrepublick zu einem Ort macht, wo man nicht leben und dabei v”llig gesund bleiben kann!

Kersti

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Ein Text von Kersti Nebelsiek, Alte Wilhelmshäuser Str. 5, 34376 Immenhausen - Holzhausen, Tel.: 05673/1615, https://www.kersti.de/, Kersti_@gmx.de
Da ich es leider nie schaffe, alle Mails zu beantworten, schon mal im voraus vielen Dank für all die netten Mails, die ich von Lesern immer bekomme.