erste Version zwischen: 16.5.01 und 29.08.01
letzte Überarbeitung: 4/07
Ganz oft bekommt man, wenn man über die Erfolge von medizinischen
Außenseitermethoden berichtet, den Vorwurf zu hören, man
dürfe keine Heilungsversprechen machen. Der entsprechende
Gesetzestext lautet: Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens §3 Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor [...] 2. wenn fälschlicherweise der Eindruck erweckt wird, daß a) ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann. [...] Mir ist nicht so ganz klar, warum man überall hört, daß man überhaupt nicht sagen dürfe, daß irgendetwas Krankheiten heilen kann, aber ich habe das sehr häufig in Diskussionen gehört... Tatsächlich darf man nur nicht lügen.
Allerdings ergibt sich bei diesem Thema für Vertreter von
Außenseitermeinungen ein ernsthaftes Problem: Es ist also anzunehmen, daß dieses Gesetz dazu beiträgt, Außenseitermethoden zu unterdrücken, obwohl es sich rein theoretisch auf jede Heilmethode unabhängig von ihrem Bekanntheitsgrad bezieht. Und das selbst dann, wenn keine böse Absicht dahintersteht.
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VA16. VA17. VA20. VA37. VA125. VA126. VA127. VA128. VA136. VA139. VA152. VA178. VA189. VA277. |
Ein Text von Kersti Nebelsiek, Alte Wilhelmshäuser Str. 5,
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Da ich es leider nie schaffe, alle Mails zu beantworten, schon mal
im voraus vielen Dank für all die netten Mails, die ich von
Lesern immer bekomme.